Reichelsheimer Nachrichten
Meldung vom 27.08.2021
Briefwahl möglich zur Bundestagswahl
Für die Bundestagswahl am 26.09.2021 können Sie bereits heute schon Briefwahlunterlagen beantragen. Hierzu müssen Sie im Wählerverzeichnis der Stadt Reichelsheim eingetragen sein. Darüber werden bzw. wurden Sie bis 05.09.2021 mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert.Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Informationen zur Briefwahl
Wenn Sie in Reichelsheim wahlberechtigt sind, können Sie wie folgt Briefwahlunterlagen beantragen:
- Online, direkt über die Homepage der Stadt Reichelsheim (Die Wahlbenachrichtigung ist hierzu nicht notwendig).
- Online über den QR-Code (der auf der Wahlbenachrichtigung zu finden ist)
- Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung
- Fax / Email
- persönlich in der Ordnungsverwaltung
Bei einem formlosen Antrag per Fax oder Email ist darauf zu achten, dass beim Antrag der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) angegeben sind.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Von einer bevollmächtigen Person können maximal vier Wahlberechtigte vertreten werden.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt der Stadt Reichelsheim unter der Telefonnummer: 06035/1001-25 gerne zur Verfügung.
Magistrat der Stadt Reichelsheim
-Wahlamt-
Quelle: Stadtverwaltung Reichelsheim vom 27.08.2021