Reichelsheimer Nachrichten
Meldung vom 03.05.2020
Friseurläden öffnen wieder - aber mit strengen Auflagen
Ab Montag darf auch in Reichelsheim der Friseursalon wieder öffnen. Allerdings nur unter strengen Hygieneauflagen - zum Schutz von Mitarbeitern und Kunden.
Es werden strenge Hygienevorschriften gelten, wenn man ab Montag den Reichelsheimer Friseurladen von Friseurmeisterin Sevgi Grau besucht. So dürfen beispielsweise nur zwei der Kundenplätze gleichzeitig genutzt werden. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat einen Branchenstandard für Friseurbetriebe entwickelt. Er basiert auf dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Ziel ist es, Infektionsketten zu unterbrechen um die Bevölkerung zu schützen, sowie die Gesundheit von Beschäftigten zu sichern.
Mundschutz tragen
Nach den entsprechenden Vorschriften ist für Kunden das Tragen von Mundschutz Pflicht. Kunden sollten ihren Mundschutz mitbringen. Er kann aber auch vor Ort im Salon käuflich erworben werden. Auf die korrekte Trageweise ist zu achten. Bei Erkältungssymptomen oder Symptomen einer Infektion der Atemwege bzw. Fieber ist vom Besuch des Friseurs abzusehen. Kunden sollten unbedingt telefonisch einen Termin vereinbaren. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, sollte er abgesagt werden.
Kontaktdaten werden erfasst
Die Friseure sind verpflichtet, Kundenkontaktdaten sowie Zeitpunkt des Betretens und des Verlassens des Salons zu dokumentieren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Die Erhebung dieser Daten ist nach Artikel 6, Abs. 1 lit. f), der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zulässig. Es bestehen darüberhinaus Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO.
Kein Wartebereich
Kunden dürfen nur einzeln eintreten. Vor dem Betreten des Salons müssen Kunden ihre Hände desinfizieren. Entsprechendes Desinfektionsmittel steht bereit. Leider kann kein Wartebereich mehr zur Verfügung gestellt werden, d.h. Kunden dürfen den Laden erst nach Aufforderung zum Termin betreten. Abstand von mehr als 1,5 Metern zu Beschäftigten und anderen Kunden ist einzuhalten.
Kinder unter 10 Jahren dürfen die Friseure nicht die Haare schneiden. Ältere Kinder sollten den Friseurbesuch alleine wahrnehmen können. Eltern müssen leider draußen warten.
Haare müssen gewaschen werden
Auch auf die Mitarbeiterinnen kommen erhöhte Anforderungen an die Hygiene. Sie müssen ebenfalls Mundschutz tragen. Nach jedem Kundenbesuch muss der Platz, Werkzeug und Umhänge desinfiziert werden. Da derzeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass Corona-Viren sich an Haaren anlagern und weitergegeben werden, werden jedem Kunden grundsätzlich vor dem Haarschnitt die Haare gewaschen.
Nur Haarpflege
Weiterhin ist nur die Haarpflege erlaubt. Andere Dienstleistungen wie Kosmetik, Make Up, Augenbrauen zupfen oder Bartschnitte entfallen derzeit und dürfen nicht angeboten werden. Auch Zeitschriften und Getränke dürfen derzeit nicht angeboten, aber von zu Hause mitgebracht werden.
Mehrkosten durch Hygienemaßnahmen
Für diese erhöhten Anforderungen an die Hygienevorschriften werden viele Friseure einer Empfehlung der Friseur-Innung folgen und eine sogenannte 'Hygienepauschale' je Friseurbesuch erheben. Sie soll den zeitlichen Mehraufwand durch den neuen Schutzstandard und Kosten für Schutzausrüstung wie etwa Einmalhandschuhe, Masken und Desinfektionsmittel abdecken.
Salon renoviert
Die Zeit während des 'Lock-Downs' hat die Inhaberin des Reichelsheimer Friseursalons, Sevgi Grau, mit ihrem Team genutzt. Der Laden wurde komplett renoviert und erstrahlt nun in neuem Design. 'Trotz den Einschränkungen durch Corona sollen sich die Kunden bei uns wohlfühlen.' freut sich Sevgi Grau auf die Wiedereröffnung des Reichelsheimer Salons.
Quelle: AlexanderHitz.de vom 03.05.2020