Reichelsheimer Nachrichten
Meldung vom 26.02.2018
Kirchenunterlagen geben Einblicke ins 17. und 18. Jahrhundert
Heimat- und Geschichtsverein bekommt historische Unterlagen der Weckesheimer Kirche zur Verfügung gestelltGerhard Steinl aus Hungen unterrichtete in den Jahren 1962-1964 an der Schule in Beienheim und wohnte von 1964-1976 in Weckesheim. Einer seiner Schüler war Ottmar Hachenburger, heute ein aktives Mitglied im Heimat- und Geschichtsverein Reichelsheim. Da Steinl geschichtlich interessiert war, übergaben ihm Privatpersonen aus Weckesheim Unterlagen zur Geschichte der Weckesheimer Kirche. Es handelte sich um Kirchenrechnungen aus den Jahren 1694-1795. Darin haben die jeweiligen Kirchenrechner die Einnahmen und Ausgaben jahrgangsweise dokumentiert.
Diese Dokumente hat Steinl ausgewertet. Durch den Kontakt mit seinem ehemaligen Schüler Ottmar Hachenburger sah er die Möglichkeit, diese Dokumente dem Heimat- und Geschichtsverein Reichelsheim zur Digitalisierung zeitweise zur Verfügung zu stellen. Die Übergabe erfolgte im Rahmen einer kleinen Feierstunde bei Ottmar Hachenburger in Beienheim.
Nach Auswertung der Schriftstücke werden diese an das Zentralarchiv der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau in Darmstadt abgegeben, wo sie schließlich einen dauerhaften und sicheren Aufbewahrungsplatz finden werden. Eingewickelt war das Paket Kirchenrechnungen in einem sogenannten 'Creditbuch' des Weckesheimer Waldbesitzes aus den Jahren 1884/1885, das seinen Platz im Archiv der Stadt Reichelsheim finden soll.
Des Weiteren übergab Steinl eine Kartei Weckesheimer Familien, zusammengestellt nach den Kirchenbüchern der evangelischen Kirchengemeinde und Digitalisate des ersten Weckesheimer Kirchenbuches (1656-1731) in Form von Mikrofiches.
Der Vorsitzende des Heimat- und Geschichtsvereins Reichelsheim, Horst Diehl, dankte Gerhard Steinl und Ottmar Hachenburger dafür, dass die Dokumente zur Weckesheimer Kirchengeschichte dem Verein zur Verfügung stehen.

Gerhard Steinl (rechts) übergibt die Kirchenbücher an Horst Diehl (mitte) und Ottmar Hachenburger.
Gartennutzung als Teil der Besoldung
Bei der Übergabe der Weckesheimer Kirchenbücher an Mitglieder des Heimat- und Geschichtsvereins Reichelsheim erwähnte Gerhard Steinl, dass ihm während seiner Zeit als Lehrer in Weckesheim die Nutzung eines halben Grabgartens erlaubt war. Den Garten teilte er damals mit Hauptlehrer Miegel. Dies war offensichtlich ein Überbleibsel der - neben einem festen Geldbetrag - früher meist üblichen Besoldung des Dorfschulmeisters in Form von Nutzungsrechten oder Naturalien, wie beispielsweise den Bezug von Holz. Unklar ist, warum es diese Regelung in den 60er Jahren noch gegeben hat und wann und in welcher Form dieses Recht abgelöst oder aufgegeben worden ist.
Quelle: Horst Diehl (Heimat- und Geschichtsverein Reichelsheim) vom 26.02.2018